Das Ende der Corona-Krise – das 10-Punkte-Programm der Basisdemokratischen Partei Deutschland für den „CEXIT“
In einem offenen Brief auf Openbook-Berlin werden die Parteien aufgefordert, ihre Strategien zur Bewältigung der Corona-Krise kundzutun, um dem Wähler eine Entscheidungsgrundlage für die Bundestagswahl am 26.09.2021 zu bieten.
Die Basisdemokratische Partei Deutschland kommt dieser Aufforderung gern nach.
Präambel
Seit eineinhalb Jahren bestimmt die Corona-Krise unser Leben. Dabei ist diese Krise viel weniger durch die Erkrankung selbst bedingt – nicht einmal 5 % der Bevölkerung waren bisher betroffen, davon die Hälfte ohne Symptome und nur ein kleiner Bruchteil schwer. Viel bedeutender sind in dieser Krise die wirtschaftlichen, sozialen, psychischen und gesundheitlichen Schäden, die durch Maßnahmen und planloses Missmanagement der Bundesregierung entstanden sind, und die unsägliches Leid über die gesamte Bevölkerung gebracht haben.
- etwa 1,5 Billionen Euro prognostizierte direkte und indirekte Ausgaben
- drastische Zunahme psychischer Erkrankungen
- zahlreiche Insolvenzen besonders kleiner und mittelständischer Unternehmen
- Anstieg der Arbeitslosigkeit
- Zunahme von Armut
- Bildungsverlust
- Impfschäden
- verlorene Lebensjahre, laut ersten Schätzungen 3 bis 10 Mal mehr, als vermeintlich durch Verhinderung von COVID-19 gewonnen wurden
Zu Recht fordern namhafte Wissenschaftler wie Gert Antes, Medizinstatistiker und ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin, der Rechtsanwalt Niko Härting, der Epidemiologe und Virologe Klaus Stöhr und viele andere in einem offenen Brief die Parteien dazu auf, ihre Strategie für das weitere Management der Corona-Krise offenzulegen und im Wahlkampf zu thematisieren. Im Folgenden stellen wir die Strategie der Basisdemokratischen Partei Deutschland vor, die Krise zu beenden und die Folgen zu bewältigen.
1. Expertenrat
Es muss umgehend ein unabhängiger Expertenrat eingerichtet werden, der frei von Interessenkonflikten ist, das heißt, frei von Verflechtungen mit der Regierung und der Industrie. Dieser Expertenrat muss interdisziplinär besetzt sein – das heißt, es müssen neben Experten für Virologie und Epidemiologie auch Psychologen, Soziologen, Ökonomen, Pädagogen, Ethiker, Juristen, Gesundheits- und Pflegewissenschaftler vertreten sein, um im Interesse der gesamten Gesellschaft die bestmöglichen Entscheidungen für alle zu treffen. Aufgabe des Expertenrates ist es, die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu bestimmen und dabei die Vor- und Nachteile der Maßnahmen interdisziplinär und mit Weitblick abzuwägen. Insbesondere soll es Aufgabe des Expertenrats sein, das Vorliegen einer „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ festzustellen. Diese „epidemische Lage nationaler Tragweite“ darf nicht mehr nur an erratisch erhobenen „Inzidenzwerten“ festgemacht werden, sondern muss durch eine tatsächliche Bedrohung durch schwere Erkrankungen und Todesfälle begründet sein. Die epidemische Lage nationaler Tragweite kann nicht durch einen Parlamentsbeschluss festgestellt werden, sondern muss an nachvollziehbaren epidemiologischen Kennzahlen festgemacht werden, die sowohl die Häufigkeit als auch die Schwere von Erkrankungen berücksichtigen.
2. Infektionsschutzgesetz
dieBasis fordert die Rücknahme der Veränderungen des Infektionsschutzgesetzes seit März 2020.
(a) § 2, Ziffer 2
Die in den Jahren 2020 und 2021 mehrfach und fortgesetzt erfolgte Missachtung von § 2, Ziffer 2 IfSG, wie das Stellen der Diagnose einer Infektion auf Grundlage eines Labortests ohne Beachtung klinischer Gesichtspunkte, muss umgehend beendet werden.
(b) §§ 9 und 10 IfSG
Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, die COVID-Verordnungen auch ohne „epidemische Lage“ und ohne Zustimmung von Bundesrat und Bundestag ermöglichen und nach Belieben verändert werden können, müssen umgehend außer Kraft gesetzt und zurückgenommen werden, vor allem hinsichtlich der Einreise- und Quarantänebestimmungen.
(c) §§ 20 und 21 IfSG „Impfstoffe“
Die in §§ 20 und 21 IfSG neuerdings vorgesehene Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit für den Fall einer Aufnahme von krankheitserregenden Mikroorganismen, die von Personen ausgeschieden werden, die damit zuvor geimpft wurden, muss aufgehoben werden.
(d) Direkte und indirekte Impfpflicht
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darf nicht mit der Begründung eingeschränkt werden, dass eine Person potenziell zum Überträger von Mikroorganismen werden könnte. Eine direkte oder indirekte Impfpflicht ist daher strikt abzulehnen. Es steht jedem Menschen frei, sich impfen zu lassen oder sich durch andere individuelle Maßnahmen vor einer Infektion zu schützen.
(e) Produkthaftung
Inverkehrbringer von potenziell krankheitserregenden Impfstoffen müssen wie zuvor für mögliche Schäden haften, welche die von ihnen verbreiteten Impfstoffe bei den damit behandelten oder angesteckten Menschen anrichten.
3. Diagnostik und Inzidenz
Die Feststellung einer Viruserkrankung durch vollkommen unsystematische Massentestungen ohne Bezug zur klinischen Symptomatik muss sofort beendet werden. Wie in der Medizin seit den Anfängen medizinischer Wissenschaft bewährt, kann ein diagnostischer Test lediglich dazu dienen, das Vorliegen einer Erkrankung bei vorhandenem klinischen Verdacht zu bestätigen. Die Inzidenz einer Erkrankung in der Bevölkerung kann keinesfalls über unsystematische Massentestungen, sondern muss über repräsentative Zufallsstichproben erhoben werden, wie es sich für die Influenza über die sogenannten Sentinel-Praxen und Sentinel-Kliniken seit vielen Jahren bewährt hat. Über diese Sentinel-Praxen wurden übrigens auch in diesem Jahr für Deutschland repräsentativ die viral bedingten Atemwegserkrankungen erfasst. COVID-19 hatte in der gesamten Infektionssaison 2020/2021 einen Anteil von nur 7 % (siehe RKI-Wochenberichte 2020/2021).
4. Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe
Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe dürfen nur angeordnet werden, wenn solide wissenschaftliche Evidenz für deren Effektivität vorliegt. Die staatliche Anordnung von Maßnahmen ohne gesicherten Nutzen, wie Schulschließungen oder generelle Lockdowns, müssen unterbleiben. Die einseitige staatliche Werbung für Produkte der pharmazeutischen Industrie oder anderer Hersteller muss untersagt werden. Insbesondere die Darstellung von Injektionen als einziges Mittel zur Prophylaxe ohne adäquate Aufklärung der Bevölkerung über die damit verbundenen Risiken ist umgehend zu beenden. Eine ehrliche gesundheitliche Aufklärung muss alle Möglichkeiten der Infektionsprophylaxe und Vorsorge berücksichtigen.
5. Therapie
Wie auch bei der Prophylaxe, so müssen auch bei der Therapie von Krankheiten alle wirksamen Mittel gleichrangig gewürdigt werden. Finanzielle Anreize für bestimmte Therapien – wie zum Beispiel die künstliche Beatmung von Covid-Patienten – müssen abgeschafft werden. Studienergebnisse haben insbesondere gezeigt, dass Patienten mit COVID-Lungenentzündung viel zu häufig und zu früh intubiert und künstlich beatmet wurden. Zahlreiche Todesfälle sind auf diese Fehlbehandlung zurückzuführen. Durch Sauerstoffzufuhr ohne künstliche Beatmung konnte in einer Krefelder Studie die Todesfallrate von COVID-Patienten auf Intensivstationen auf unter 10 % gesenkt werden.
6. Versorgungskapazität
Der Abbau von Krankenhausbetten, der auch während der Corona-Krise trotz angeblicher Versorgungsengpässe fortgesetzt wurde, muss sofort gestoppt werden. dieBasis setzt sich ein für eine dezentrale flächendeckende Versorgung durch qualitativ hochwertige Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft mit flexiblen Versorgungskapazitäten, um auf Krisen durch Epidemien, aber auch durch Naturkatastrophen oder sonstige Notlagen vorbereitet zu sein.
7. Impfung und STIKO
Die STIKO in ihrer jetzigen Form muss daher abgeschafft und durch ein unabhängiges Gremium ersetzt werden, das frei von Interessenskonflikten mit Politik und Industrie ist.
Die Versuche, im Hauruck-Verfahren eine Impfung gegen COVID-19 zu entwickeln, kann man schon heute als gescheitert betrachten. Die Impfung mag einen geringen Effekt auf die Anzahl schwerer Verläufe der Erkrankung haben, schließt aber nach den vorliegenden Studienergebnissen weder die Erkrankung, noch einen schweren Verlauf, noch Tod, noch Infektiosität aus. Die allenfalls bescheidenen Erfolge werden durch eine hohe Rate an Nebenwirkungen und schwere Impfschäden erkauft. Das Verhältnis von Nutzen zu Schaden ist umso ungünstiger, je jünger und gesünder der Betroffene ist. Es ist also vollkommen unverantwortlich, die Impfung von jungen Menschen oder gar Kindern und Jugendlichen zu empfehlen. Die Ständige Impfkommission „STIKO“ hat daher auch anfangs eine Empfehlung gegen die Impfung von Kindern und Jugendlichen ausgesprochen. Dass sie dann doch ohne relevante neue Daten vor Politik und Pharmalobby eingeknickt ist und nun die Kinderimpfung empfiehlt, ist ein erbärmliches Armutszeugnis für eine der Wissenschaft verpflichtete Institution.
8. Robert-Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut
Für RKI und PEI gilt das Gleiche wie für die STIKO. Es darf nicht sein, dass so wichtige Institutionen für die Gesundheit unserer Bevölkerung regierungsabhängig sind und letztendlich mehr oder weniger direkt den Weisungen des Gesundheitsministeriums unterstehen. Beide Institutionen müssen von Regierungs- und Behördenapparat getrennt und als unabhängige wissenschaftliche Institutionen etabliert werden.
9. Untersuchungsausschuss
Wir fordern, dass der nächste Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzt, der die Fehler und Versäumnisse der Corona-Krise akribisch aufarbeitet und Empfehlungen für die zukünftige Vermeidung derartiger Fehler aufzeigt. Hierzu gehört auch die Vergabe von gezielten Forschungsaufträgen, um Epidemiologie, Behandlung, Folgeerscheinungen von Erkrankung, Folgen der Maßnahmen und Folgen der Impfung zu dokumentieren und auszuwerten.
10. Entschädigung
Zu guter Letzt müssen Konzepte für eine angemessene Entschädigung der Opfer der Corona-Krise und -Maßnahmen und deren Finanzierung erarbeitet werden. Über eine Sonderabgabe für die wirtschaftlichen Profiteure der Krise sollte nachgedacht werden, um die Entschädigungen zu finanzieren und die neu entstandene Armut in unserer Bevölkerung zu bekämpfen.
Konsensierung
Der hier vorgestellte Maßnahmenkatalog erhebt noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und muss nach basisdemokratischen Grundsätzen weiter ausgearbeitet und konsensiert werden. dieBasis hat sich auf den Weg begeben…