Der Landesverband der Basisdemokratischen Partei Deutschland reicht beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage gegen die ab Samstag in Hamburg geltende „2G-Optionsregel“ ein.
Hamburg, den 27. August 2021.
„Auch wenn der Senat diese Regelung klugerweise als nicht verpflichtend und optional einführen wird, ist damit der Ausgrenzung Tür und Tor eröffnet“, sagte Kai Lüdders, Spitzenkandidat Hamburg für die kommende Bundestagswahl. Es sei zu erwarten, dass im Laufe des Herbstes die Gastronomen und Veranstalter diese Option ziehen würden, denn sie seien schließlich aufgrund der seit anderthalb Jahren andauernden Restriktionen in ihrer Existenz bedroht und dringend auf Umsätze angewiesen. Hunderttausende Hamburger würden dadurch jedoch von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.
„Das Schlimmste dabei ist, dass in einigen Wochen diese Ausgrenzung auch auf die Kinder ausgedehnt wird“, ergänzte Christina Buchmeier, Vorsitzende des Landesverbandes Hamburg. „Der Senat unterteilt damit willkürlich Jugendliche in eine Gruppe, die ins Kino darf und in eine, die es nicht darf. Das ist unerträglich“, so Buchmeier weiter.
Der Jurist Kai Lüdders bewertet auch die fehlende Ausnahmeregelung für Menschen, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürften, als klar verfassungswidrig. „Wir werden daher eine renommierte Hamburger Anwaltskanzlei mit der Klage beauftragen, die bereits für unseren Bundesverband gegen die damalige sogenannte Bundesnotbremse Verfassungsbeschwerde eingereicht hat“, so Lüdders.
DieBasis spricht sich entschieden gegen jede vom Senat politisch vorangetriebene Spaltung der Gesellschaft aus und appelliert an das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Hamburger Unternehmers und Bürgers. Die Hygienekonzepte vieler Unternehmer haben sich in den letzten Monaten bewährt. Eine Zuspitzung von Zugangsregelungen dient ausschließlich dazu, Druck auf die Menschen beim Thema Impfen auszuüben. Eine Impfpflicht durch die Hintertür aber widerspricht den Versprechungen des Senats und ist nicht hinnehmbar.